Barrierefreiheit
Stand: August 2026
Entwurf — BFSG-Anwendbarkeit (inkl. Kleinstunternehmer-Ausnahme) vor Launch rechtlich prüfen lassen.
1. Geltungsbereich BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 bestimmte private Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr zur Barrierefreiheit, soweit keine Ausnahme greift. Rein informative Seiten ohne Bezug zum Vertragsschluss sind typischerweise nicht erfasst; Formulare und Buchungswege können hingegen relevant sein.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind von den BFSG-Pflichten grundsätzlich ausgenommen. Ob Secret Angels unter diese Ausnahme fällt, ist vom Betreiber zu prüfen und zu dokumentieren.
2. Umgesetzte praktische Maßnahmen
- Semantische HTML-Struktur und deutschsprachige Seiten (
lang="de") - Beschriftete Formularfelder auf Buchung, Kontakt und Bewerbung
- Unterstützung von
prefers-reduced-motion - Alters-Hinweis-Dialog mit Tastaturbedienbarkeit und Fokus-Management
- Rechtliche Seiten und Footer-Links dauerhaft erreichbar
3. Bekannte Einschränkungen
Visuell geprägte Layouts, Karten (Leaflet) und Bildstrecken können für Screenreader und Tastaturnutzung noch eingeschränkt sein. Eine vollständige WCAG-2.1-AA- / EN-301-549-Prüfung ist bislang nicht durchgeführt worden.
4. Feedback
Barrieren melden Sie bitte an info@secret-angels.de. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Rückmeldung.
